Durch eine Steuererklärung lässt sich meist so einiges an Geld vom Finanzamt zurückholen. Vor allem, wenn auch alles Mögliche geltend gemacht wird.
Büromaterialien können meistens ganz von den Steuern abgesetzt werden. Hierzu gehört alles, was Du für die Erledigung deiner Arbeit benötigst – Papier, Stifte, einen Bürostuhl und sogar deinen Laptop. All diese Dinge sind Arbeitsmittel und fallen unter die Werbungskosten. Wo diese Dinge verwendet werden, also auf der Arbeit oder zu Hause, macht dabei keinen Unterschied.
Im Folgenden erklären wir dir, was Du bei deiner nächsten Steuererklärung beachten musst.
Büromaterialien steuerlich geltend machen – So geht’s!
Wenn Du deine Ausgaben für Büromaterialien steuerlich geltend machen möchtest, dann musst DU diese auch in der nächsten Steuererklärung ausweisen. In Elster gibt es dafür extra ein zusätzliches Formular, die Anlage N. Füge diese zu deiner Steuererklärung hinzu und fülle sie dann aus.
In Zeile 41 dieser Anlage kannst Du dann deine Werbungskosten des gesamten vorherigen Jahres eintragen. Dazu gehören:
- Fahrtkosten (Pendlerpauschale = 30 Cent pro Kilometer Arbeitsweg, zum Beispiel ins Büro und zurück)
- Arbeitsmittel (Kleidung, Büromaterialien, Laptop, usw.)
- Kosten für beruflichen Umzug
- Dienstreisekosten
- Zweitwohnung (aus beruflichen Gründen)
- Kosten für Bewerbungen (Papier, Umschläge, Bewerbungsmappen, etc.)
- Fortbildungskosten
Rechne die Beträge all deiner Werbungskosten zusammen und trage diesen ein. Du musst alle Belege und Quittungen für diese Ausgaben aufheben. Falls das Finanzamt danach fragt, kannst Du sie so direkt vorzeigen.
Deine Vorteile durch Werbungskosten
Durch das Eintragen von Werbungskosten in deiner Steuererklärung musst Du weniger Steuern zahlen oder bekommst sogar welche zurück. Je nach Steuerklasse und Höhe der Werbungskosten kann das schon recht schnell ein ansehnlicher Betrag werden. Wonach richtet sich die Steuerklasse? Die hängt von deinem Familienstand ab. Bist du ledig zahlst Du zum Beispiel in der Steuerklasse 1 mehr, als wenn Du verheiratet und in Klasse 5 bist. Alle Infos hierzu lassen sich in der Lohn- und Gehaltsabrechnung wiederfinden.
Vor allem für Selbstständige und Freiberufler lohnt sich die Absetzung von Büromaterialen meistens. Je höher die Werbungskosten sind, desto mehr kann auch an Steuern eingespart werden. Aber auch Arbeitnehmer, die viel Zeit im Homeoffice verbringen und ein eigenes dafür eingerichtetes Arbeitszimmer besitzen kann es sich lohnen.